AGB
Denn ich bin der Herr, dein Gott, der deine rechte Hand fasst und zu dir spricht: “Fürchte dich nicht, ich helfe dir!” (Bibel Jes. 41/13)
Komm, mach’ mit!
Fit für den Alltag
© SyRa-fit 2014
AGB SyRa-fit Gesundheitssportgruppen 1. Voraussetzungen & Sporttauglichkeit: 1.1. Es bestehen von Seiten des Klienten keine gesundheitlichen Bedenken hinsichtlich eines Gesundheitstrainings. 1.2. Der Klient absolviert vor Aufnahme in eine Gesundheitssportgruppe einen kostenlosen Schnupperkurs. 1.3. Bei Aufnahmewunsch werden dem Klienten der Anamnesebogen, die aktuelle Preisliste, die Datenschutzhinweise und die AGB übergeben. 1.4. Der Anamnesebogen ist vor Beginn des ersten offiziellen Kurses vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben wieder abzugeben. Gesundheitsdaten sind freiwillig. 1.5. Sollte es von Seiten des Trainers gesundheitliche Bedenken geben, kann vom Klienten auch ein ärztliches Attest zur Sporttauglichkeit gefordert werden. 1.6. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen etc.) vor, während oder nach dem Training wird der Klient den Trainer sofort unterrichten. 2. Training 2.1. Die Dauer einer Kurseinheit beträgt je nach Kurs 45, 60 bzw. 75 Minuten oder länger. 2.2. Der Klient bringt folgendes zum Gesundheitssportkurs / Rehasportkurs mit: - Handtuch (als Mattenauflage) - für die Kurse in der Turnhalle eine Rollmatte (Handtuch entfällt) - bequeme (Sport)-Kleidung - rutschfeste warme Socken (das Training erfolgt ohne Schuhe) - saubere Turnschuhe für den Gesundheitssportkurs PLUS & Präventionssportkurs - bei Bedarf ein Nackenstützkissen (für die Entspannungseinheit) 2.3 In den Gesundheitsgruppen / Reha-Sportgruppen werden die Trainingsgeräte durch SyRa-fit gestellt. 2.4 Wer am Präventionskurs teilnehmen möchte, muss ein Sortiment an Kleingeräten wie z.B. Hanteln, Gewichtsmanschetten, Massageball usw. mitbringen. Das Set kann zum Einkaufspreis bei SyRa-fit erworben werden. 2.5 Um gute Trainingsergebnisse zu erzielen, sollte die Teilnahme an den Kursen regelmäßig erfolgen. Empfehlung: Gut 1x Sport / Woche - Leistung gleichbleibend, hält den Abbauprozess des Körpers auf Sehr gut 2x Sport / Woche - das Leistungsniveau wird gesteigert Optimal 3x Sport / Woche – Verbesserung der Kondition, Stabiles Muskelkorsett 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste und es wird monatlich im Voraus (bis spätestens zum 15. des Monats) oder direkt vor Kursbeginn bezahlt. Auf Wunsch erhält der Klient am Ende des Kalenderjahres eine Gebührenbescheinigung. 3.2 Schichtarbeiter können bei Bedarf gern 2 halbe Kurse buchen, sie zahlen im Dauerauftrag 2x 50% der jeweiligen Kursgebühr. 3.3 Der Klient kann zwischen Barzahlung oder Zahlung als Dauerauftrag wählen. Ein ständiger Wechsel zwischen Barzahlung und Dauerauftrag ist nicht gestattet. Barzahlung - Barzahler erhalten keine Rabatte. Es gilt der Kurspreis, der auch bei Bezahlung für einen Monat entsprechend multipliziert wird. - Sollte ein Kurs durch SyRa-fit abgesagt werden, wird die vorausbezahlte Summe entsprechend auf einen späteren Kurs angerechnet. Das Gleiche gilt, wenn der Klient den Kurs mindestens 2h vorher begründet absagt. - Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften. - Barzahler, die einen kompletten Monat unentschuldigt fehlen, zahlen eine Ausfallgebühr von 50% des Kursplatzes. - Falls die Teilnahme in den letzten 6 Monaten unter 1x pro Monat liegt bzw. insgesamt 3 Fehlmonate vorliegen, wird der Kursplatz nur noch durch die Einrichtung eines Dauerauftrages gesichert. Dauerauftrag - Die stark ermäßigten Monatsbeiträge gelten nur im langfristigen Dauerauftragsverfahren über mindestens 12 Monate im Jahr. Es wurden bei der Kalkulation Urlaubs- & Krankheitstage der Trainer und Klienten, Feiertage, Sommerpause und Weihnachtsferien entsprechend berücksichtigt. - Wer aus dem Dauerauftrag ohne zwingenden Grund aussteigt, zahlt für die nächsten 6 Monate die Kursgebühr in Barzahlung. Rehasport - Es gibt keine Verpflichtung Zuzahlungen zu entrichten, um am Rehabilitationssport teilzunehmen. Angebote mit Zuzahlung können jedoch vom Versicherten freiwillig gewählt werden. - Reha-Sportler, die einen kompletten Monat unentschuldigt fehlen, zahlen eine Ausfallgebühr von 50% des Kursplatzes. 3.4 Kinder & Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen 50% des Kurspreises. 4. Haftungsausschluss 4.1 Die Teilnahme an den SyRa-fit Gesundheitssportkursen und den vereinbarten Einzelstunden erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Dem Klienten ist bekannt, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt. 4.2. Gegenüber dem Klienten schließt SyRa-fit jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehenden Haftungsbeschränkung betroffen. 4.3. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. Nur Reha Sportler sind über den Verband Rehasport Deutschland unfallversichert. 4.4 SyRa-fit haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung des Trainings einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen. 4.5 Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird durch SyRa-fit keine Haftung übernommen. 5. Datenschutz (siehe Anhang „Allgemeine Datenschutzhinweise“ 06/2018 gemäß DSGVO) 5.1 SyRa-fit und ihre Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. 5.2 Die personenbezogenen Daten (einschließlich Gesundheits- und Fitnessdaten) der Klienten werden von SyRa-fit streng vertraulich behandelt. Sie werden nicht an Dritte weiter gegeben. 6. Trainingsbeginn und –ende 6.1 Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der Anerkennung der AGB von SyRa-fit beginnt das Training in der gewünschten Gruppe. 6.2 Solange der Dauerauftrag läuft, bleibt der Gruppenplatz auch bei Nichtteilnahme für den Klienten reserviert. 6.3 Sollte absehbar sein, dass der Klient aus ernsten, gesundheitlichen Gründen länger als 4 Wochen nicht am Kurs teilnehmen kann, kann er, nachdem er SyRa-fit einen entsprechenden ärztlichem Attest vorgelegt hat, selbstständig den Dauerauftrag ruhen lassen. Übersteigt diese kostenfreie Ausfallzeit 3 Monate im Kalenderjahr und der Klient möchte seinen Platz nicht verlieren, sind ab den 4. Monat 100% der Kursgebühr im Dauerauftrag zu zahlen. 6.4 Der Klient kann seine Teilnahme mit sofortiger Wirkung beenden. Hierfür reicht eine mündliche Benachrichtigung. Auch die nicht angekündigte Abmeldung des Dauerauftrages wird als sofortige Kündigung des Trainings angesehen. 6.5 Wer in Folge 2 Monate unentschuldigt fehlt und keine Kursgebühr gezahlt hat, verliert ebenfalls automatisch den Anspruch auf seinen Gruppenplatz. 6.6 Fehlmonate werden jeweils zum 31.12. gelöscht. Rehasport - Die Möglichkeit der Teilnahme endet nach Ablauf der Verordnungsdauer bzw. nach Absolvierung der verordneten Einheiten ohne Kündigungsfrist. (ansonsten gelten 6.1 – 6.5) Stand März 2023